Krebsfrüherkennungsuntersuchung


Liebe Patientin,

mit dem Beginn des Jahres 2020 hat sich die Abklärungsdiagnostik für die Früherkennung von Gebärmutterhalstumore für gesetzliche Krankenversicherte – Krebsvorsorge der Frauen – geändert.

Alle Frauen erhalten bis zum 35. Lebensjahr 1x pro Jahr eine Vorsorgeuntersuchung mit einem Zellabstrich vom Gebärmutterhals wie bisher. Halbjährliche Zwischenuntersuchungen sind weiterhin möglich.

Nach dem 35. Lebensjahr ist der Zellabstrich nur noch alle 3 Jahre vorgesehen, dafür kommt ein Test hinzu, der das Vorkommen von HPV-Viren ermittelt. Die HPV-Vieren können an der Entstehung von Gebärmutterhalstumore beteiligt sein. Im individuellen Einzelfall ist es trotzdem möglich in der Zwischenzeit ein Abstrich vorzunehmen oder diese wird als Privatleitung gewünscht. Sie werden über die Änderungen auch noch von der Ihrer Krankenkasse informiert werden.

Zur Krebsvorsorgeuntersuchung gehören nun folgende Leitungen  

  • Erfragung von aktuellen Beschwerden
  • Die gynäkologische Tastuntersuchung
  • Die Entnahme des Abstrichs vom Gebärmutterhals und die Auswertung
  • Die Beratung über die Befunde
  • Abtasten der Brustdrüsen und der dazugehörigen Lymphknoten i der Achselhöhlen ab dem 30. Lebensjahr
  • Die Untersuchung auf Blut im Stuhl jährlich zwischen dem 50. Und 55. Lebensjahr und ab dem 55. Lebensjahr alle zwei Jahre

Wir möchten unsere Vorsorgeuntersuchungen weiterhin so durchführen, wie Sie es kennen und gewohnt sind. Trotzdem müssen wir uns den geänderten Bestimmungen anpassen. 

Für Sie ergeben sich folgende Veränderungen:

  • Altersabhängig bei den Abstrichkontrollen zum Screening von Gebärmutterhalstumoren
  • Die Tastuntersuchung des Darmausganges entfällt
  • Der Urintest bei Frauen, die jünger als 35 Jahren alt sind entfällt

Die Blutuntersuchung, d.h. das Abtasten wird weiterhin ab dem 20. Lebensjahr regelmäßig durchgeführt. Auf den routinemäßigen Urintest können wir bei jungen Frauen verzichten, nach dem 35. Lebensjahr halten wir ihn weiterhin für sinnvoll. 

Die Veränderungen gelten nur für die Routine-Krebsvorsorgeuntersuchung, wenn es weder krankhafte Vorbefunde oder Beschwerden gibt. An der Qualität der Untersuchung und aus dem Befund sich ergebende Diagnostik ändert sich selbstverständlich nichts.