Krebsvorsorge


Frauen ab dem 20. Lebensjahr können einmal jährlich die Krebsvorsorgeuntersuchung beanspruchen. Diese gesetzliche Regelung wird von den Krankenkassen bezahlt. Diese Vorsorgeuntersuchung sollte von einer Fachärztin bzw. einem Facharzt durchgeführt werden.

Ziel der Untersuchung ist es, bösartige Erkrankungen möglichst früh zu entdecken. Je früher man eine bösartige Erkrankung entdecken kann, desto effektiver und chancenreicher ist es eine Therapie durchzuführen.

Ich habe Ihnen hier einen Überblick zusammengestellt, um Ihnen ein wenig Einblick über die einzelnen Untersuchungen zu geben:

Gynäkologische Krebsvorsorgeuntersuchung

  • Blutdruckmessung
  • Untersuchung des Muttermundes, der Scheide und der Schamlippen
  • Abstrichentnahme zur Zellgewinnung aus dem Gebärmutterhalskanal und vom Muttermund für die mikroskopische Untersuchung der Zellen
  • Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke
  • Tastuntersuchung der Brust und der Achselhöhlen (ab dem 30. Lebensjahr)
  • Tastuntersuchung des Enddarmes (ab dem 45. Lebensjahr)
  • Stuhltest (ab dem 50. Lebensjahr)

Ablauf der Untersuchung
Vor jeder Untersuchung findet ein Gespräch statt. Bei Ihrem ersten Besuch stelle ich Ihnen zunächst Fragen zu Ihrer Krankenvorgeschichte. Dabei werde ich Sie nach folgenden Punkten fragen:

  • aktuelle Beschwerden
  • frühere Erkrankungen oder Operationen
  • Impfstatus
  • Häufigkeit und Dauer der Periodenblutung (evtl. der ersten Periodenblutung)
  • Maßnahmen der Verhütung
  • vorherige Schwangerschaften
  • familiäre Erkrankungen wie Krebs, Osteoporose, Diabetis, etc.
  • Allergien

Nach diesem Gespräch wird dann die eigentliche Untersuchung durchgeführt.